Auch ein Strafbefehl, der ausgefällt wird, weil die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (trotz abweichender Aussagen von Mitbeschuldigten) als «anderweitig ausreichend geklärt» erachtet, stünde unter dem Damoklesschwert der Nichtigkeit, denn es könnte von den Mitbeschuldigten (grundsätzlich jederzeit) behauptet werden, das Strafbefehlsverfahren gegen den Mitbeschuldigten und die Anklageerhebung gegen sie selbst seien aufgrund abweichender Aussagen «unzulässig» und daher nichtig gewesen. Jede staatliche Instanz wäre von Amtes wegen verpflichtet, die gesamten Akten zu studieren und abzuwägen, ob die