Entsprechend musste den Beteiligten bewusst sein, dass die im Strafbefehlsverfahren vorgenommenen Prozesshandlungen hinfällig werden könnten, andernfalls der Beschwerdeführer vor vollendete Tatsachen gestellt würde. Wenn ein offensichtlich unzulässiges abgekürztes Verfahren als nichtig erklärt werden kann, gilt dies umso mehr für ein(en) Strafbefehl(sverfahren), ist der Strafbefehl doch bloss eine «Offerte», die erst mangels Einsprache zum rechtskräftigen Urteil werden kann. Dementsprechend ist die Nichtigkeit des Strafbefehls vom 13. August 2018 im Verfahren EO 17 2114 festzustellen. Was im Übrigen CESAROV vorbringt (insb: