Die Anklageschrift gegen den Beschwerdeführer datiert vom 7. November 2018 (pag. 266 [siehe dazu auch die Einstellungsverfügung vom 21. Juni 2018 auf pag. 257 f., wobei diesbezüglich auf das zur Publikation vorgesehene Urteil des Bundesgerichts 6B_1346/2017 vom 20. September 2018 E. 1.3 f. aufmerksam zu machen ist]). Gleichentags verfügte die Staatsanwaltschaft die Trennung der beiden Verfahren EO 17 2114 (betreffend den Verurteilten) und EO 17 6534+2877 (betreffend den Beschwerdeführer) (pag. 3/1 f.). Gegen die Verfahrenstrennung erhob der Beschwerdeführer am 16. November 2018 Beschwerde.