Am 8. Mai 2018 teilte sie den Parteien mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte und beabsichtige, gegen den Beschwerdeführer beim Regionalgericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) Anklage zu erheben (pag. 231, Ziff. 2) und gegen den Verurteilten wegen falscher Anschuldigung ein Strafbefehlsverfahren einzuleiten (pag. 232, Ziff. 4). Der Strafbefehl gegen den Verurteilten datiert vom 13. August 2018 (pag. 261) und wurde diesem am 15. August 2018 eröffnet (pag. 265). Er erhob dagegen keine Einsprache. Die Anklageschrift gegen den Beschwerdeführer datiert vom 7. November 2018 (pag.