Der Beschwerdeführer verweigert in jeder Hinsicht die Aussage. Dies muss er sich – wie erwähnt – entgegenhalten lassen. Ob das Bestätigungsschreiben betreffend sichergestelltes Bargeld auf Kollusionsneigung schliessen lässt, kann an dieser Stelle nicht abschliessend gesagt werden. Es ist tatsächlich inhaltlich nicht ganz widerspruchsfrei bzw. bedarf einer gewissen Interpretation. Auffällig ist jedoch auch ein weiterer Punkt, nämlich derjenige, dass der Beschwerdeführer bereits vor Beginn der Einvernahme vom 5. November 2018 mitgeteilt hat, sein Mobiltelefon verloren zu haben.