Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des Zeitablaufs seit Identifikation als Spurengeber kann die Möglichkeit einer Anhaltung von E.________ im Haftverfahren nur noch als theoretischer Art bezeichnet werden. Dass der Beschwerdeführer die weiteren geplanten Ermittlungshandlungen der Staatsanwaltschaft durch Absprachen mit E.________ behindern oder verdunkeln könnte, muss gestützt auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen somit als nur noch von theoretischer Natur bezeichnet werden. Die Kollusionsgefahr lässt sich jedoch mit Blick auf F.________ rechtsgenüglich begründen. Auf ihn wurden die Strafverfolgungsbehörden aufgrund des im Kellerabteil am D.____