Damit dem Beschwerdeführer jedoch entgegengehalten werden darf, dass er die Wahrheitsfindung mit Blick auf E.________ zu beeinträchtigen versuchen könnte, 6 muss erwartet werden, dass dessen Anhaltung und Befragung kurz bevorsteht, handelt es sich bei der hier zu untersuchenden Straftat doch nicht um ein schweres Delikt wie etwa einem Tötungsdelikt. Dass dessen Anhaltung kurz bevorsteht oder welche konkreten Ermittlungshandlungen zu dessen Anhaltung geplant sind, so dass zumindest in der nächsten Zeit von einer möglichen Anhaltung ausgegangen werden dürfte, wird in keiner Weise ausgeführt.