te. Mit Blick auf den Ausgang des Beschwerdeverfahrens rechtfertigt sich, die Frage offen zu lassen, welches Szenario nun wahrscheinlicher ist bzw. ob der Beschwerdeführer bereits vor seiner Verhaftung Gelegenheit zu kolludieren hatte. Hinsichtlich konkreter Kollusionsmöglichkeit halten die Staatsanwaltschaft und das Zwangsmassnahmengericht dafür, dass der Beschwerdeführer in Freiheit mit E.________ und F.________ Absprachen treffen und sie im ihn betreffenden Verfahren in kolludierender Weise beeinflussen könnte. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass E.________