Rund vier Monate später, konkret am 31. Oktober 2018, fand am Wohnort des Beschwerdeführers eine Hausdurchsuchung statt. Anlässlich dieser wurden diverse leere Flaschen mit kodeinhaltigen Flüssigkeitsrückständen, eine Taschenwaage und eine grössere Menge Bargeld (CHF 1'750.00 und EUR 50.00) sichergestellt. Der Beschwerdeführer konnte vor Ort nicht vorgefunden werden, so dass die Hausdurchsuchung in Anwesenheit seiner Mutter durchgeführt wurde. Der Beschwerdeführer meldete sich indessen am Nachmittag desselben Tages bei der Kantonspolizei.