_ wird am 28. November 2018 zur Sache einvernommen. Aktenkundig ist ferner, dass sich die vorgenannte Mieterin am Abend des 6. Juni 2018 erneut an die Kantonspolizei gewandt und berichtet hat, dass ihre Nachbarn bei ihr gewesen seien und sie gebeten hätten, nichts über sie zu berichten. Diese Nachbarn hätten sich im Übrigen nach Abzug der Polizei in den Keller begeben (Wahrnehmungsbericht der Kantonspolizei Bern vom 13. Juni 2018). Rund vier Monate später, konkret am 31. Oktober 2018, fand am Wohnort des Beschwerdeführers eine Hausdurchsuchung statt.