Weiter wurde im fraglichen Kellerabteil auch ein Dokument, das an eine Person namens F.________ adressiert war, aufgefunden. Gemäss Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der Stellungnahme vom 22. November 2018 konnte bisher nicht in Erfahrung gebracht werden, was E.________ und F.________ mit den aufgefundenen Drogen zu tun haben. Der Aufenthaltsort von E.________ ist nicht bekannt. Er wird polizeilich gesucht. F.________ wird am 28. November 2018 zur Sache einvernommen.