Auf zwei (im Kühlschrank) und drei (auf dem Glastisch) vorgefundenen Minigrips sind DNA-Spuren des Beschwerdeführers und auf einem Behältnis DNA-Spuren eines gewissen E.________ gesichert worden (Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 6. November 2018; Vorhalt anlässlich der Hafteinvernahme vom 5. November 2018, Z. 52-61 des entsprechenden Protokolls). Weiter wurde im fraglichen Kellerabteil auch ein Dokument, das an eine Person namens F.________ adressiert war, aufgefunden.