6. Bei diesem Ausgang des Verfahren wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). Die Verfahrenskosten werden mit seiner Sicherheit verrechnet. Eine Entschädigung an den Beschuldigten ist nicht auszurichten, da ihm aufgrund des direkten Beschlusses keine entschädigungswürdigen Aufwendungen entstanden sind (Art. 429 Abs. 1 StPO e contrario) 5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.