Die Strafverfolgungen wegen den angezeigten Ehrverletzungsdelikten, wegen der Nötigung und der Irreführung der Rechtspflege sowie der Begünstigung sind daher verjährt (Art. 97 StGB). Auf diese Tatbestände ist nicht näher einzugehen, die diesbezüglichen Verfahren sind nicht an Hand zu nehmen. A.________ hat bei der Kapo Bern Aussagen zur Reparatur des beim Unfall beschädigten Lastwagens und zum Ersatz-Lastwagen gemacht.