2. Verlangt wird eine angemessene Parteientschädigung und Genugtuung für die erlittene materielle und immaterielle Unbill nach richterlichem Ermessen für den Gläubiger und das Opfer von Straftaten C.________ 3. Allfällige Kosten sind dem grobfahrlässigen Verursacher von diesem Desaster A.________ aufzuerlegen oder dem Kanton Bern. Verlangt wird eine angemessene Parteientschädigung und Genugtuung für die erlittene materielle und immaterielle Unbill nach richterlichem Ermessen für den Gläubiger C.________