146 StGB (Betrug) sowie Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege (Art. 303, Art. 304, Art. 305, Art. 307 StGB). Er forderte Schadenersatz in der Höhe von CHF 500‘000.00 und eine Genugtuung von CHF 380‘000.00. Am 26. Oktober 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren nicht an die Hand. Die Verfahrenskosten trug der Kanton Bern. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 11. November 2018 Beschwerde mit den folgenden Anträgen: 1. Verlangt wird die umgehende Aufnahme des Strafverfahrens gegen A.________