Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Beschwerdeführer dagegen Berufung erhoben hat. Am 28. Februar 2018 erhob die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen den Beschwerdeführer, da sich dieser offenbar nach seiner Haftentlassung in weiteren Fällen erneut durch das Vorspiegeln einer Notlage, seiner Rückzahlungsfähigkeit und seines Rückzahlungswillens von besonders hilfsbereiten Menschen Geld verschafft hatte, um seinen Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Trotz der hängigen Anklage und dem laufenden Berufungsverfahren wegen gleichartiger Delikte hat der Beschwerdeführer erneut in gleicher Art delinquiert.