Die weiteren Geschädigten waren alle auf Wohnungssuche und haben dem Beschwerdeführer die Zahlungen im Vertrauen darauf getätigt, dass sie die Wohnung erhalten werden. Angesichts dessen muss die Vorgehensweise des Beschwerdeführers als erheblich sicherheitsrelevant bezeichnet werden. Hierfür ist kein gewalttätiges Verhalten erforderlich, setzt der