offenbar eine Offerte ausgehändigt, welche an S.________ adressiert ist und auf einen gewissen Zusammenhang schliessen lässt – kann zurzeit offen bleiben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschwerdeführer weitere Delikte vor (Urkundenfälschung, Rassendiskriminierung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte). Hierzu hat sich das Zwangsmassnahmengericht nicht geäussert. Wie es sich damit verhält, kann angesichts der vorliegenden Ausgangslage ebenfalls offen bleiben.