Der Geschädigte R.________ (Depotvorauszahlung für besichtigte Wohnung von CHF 1‘000.00, danach kein Kontakt mehr) beschrieb anders als die übrigen Geschädigten eine weitere Wohnung an der D.________(Strasse) in E.________(Ortschaft). An dieser ist S.________ wohnhaft. Ob auch hier eine Beteiligung des Beschwerdeführers vorliegt – immerhin hat der Beschwerdeführer dem Geschädigten P.________ offenbar eine Offerte ausgehändigt, welche an S.________ adressiert ist und auf einen gewissen Zusammenhang schliessen lässt – kann zurzeit offen bleiben.