Es wurden Quittungen über die Zahlungen ins Recht gelegt, welche sich vom Schriftbild ähneln und zumindest teilweise auf den Namen des Beschwerdeführers ausgestellt sind. P.________ reichte zudem den mutmasslich fingierten Mietvertrag zwischen ihm und dem Beschwerdeführer ein sowie eine Kopie des SwissPasses des Beschwerdeführers, welche er anlässlich der Vertragsunterzeichnung gemacht haben will. Diese Unterlagen stützen den dringenden Tatverdacht. Weiter erscheinen auch die Aussagen des Geschädigten O.________ bei summarischer Prüfung derzeit als schlüssig und nachvollziehbar, so dass im vorliegenden frühen Verfahrensstadium darauf abgestellt werden kann.