Der dringende Tatverdacht wegen gewerbsmässigen Betrugs stützt sich auf die detaillierten und bei summarischer Prüfung derzeit als schlüssig zu bezeichnenden Aussagen der Geschädigten sowie die vorliegenden Quittungen für das Depot resp. die Vorauszahlungen, den mutmasslich fingierten Mietvertrag und den Kontoauszug des Geschädigten O.________. Die Geschädigten P.________ (Deliktsbetrag: CHF 2‘250.00) und Q.__