5 CHF 1‘000.00 [11. Juli 2018]) auf den Videoaufnahmen festgestellt werden konnte, mit grosser Wahrscheinlichkeit um den Beschwerdeführerin. Diese Vermutung liegt angesichts der vorliegenden Kopie des SwissPasses sowie des Hafteintrittsblattes vom 17. März 2016 nahe, ist doch auf diesen Bildern eine grosse Ähnlichkeit festzustellen. Weiter haben mehrere Mitarbeiter der betroffenen Verkaufsgeschäfte angegeben, den Kunden «A.________» oder «A.______