Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 13 428 vom 14. Januar 2014 E. 4.2). 3.6 Die Staatsanwaltschaft erhielt am 20. November 2018 Gelegenheit, die Haftakten zu ergänzen und reichte am 22. November 2018 sämtliche Beilagen zu den Anzeigerapporten ein. Diese wurden dem Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme zugestellt und es wurde ihm Gelegenheit gewährt, eine Replik einzureichen. Innert Frist ging keine Replik ein.