4 Haftakten verlangen müssen. Das Vorgehen des Zwangsmassnahmengerichts ist unzulässig. Es stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar. 3.5 Nach der Praxis des Bundesgerichtes und der einschlägigen Literatur führt nicht jede Gehörsverletzung im Haftanordnungsverfahren zwangsläufig zur Haftentlassung. Auf Fragen des rechtlichen Gehörs im StPO-Beschwerdeverfahren gegen den Haftanordnungsentscheid sind primär die Bestimmungen über das Beschwerdeverfahren (Art.