Die Staatsanwaltschaft und das Zwangsmassnahmengericht stützen den dringenden Tatverdacht auf die von der Staatsanwaltschaft mit ihrem Haftantrag eingereichten Berichtsrapporte der Kantonspolizei Bern vom 5. Juli, 31. Juli, 9. August, 24. August, 29. August, 4. September und 26. September 2018 sowie die damit eingereichten Beilagen zu den Anzeigerapporten. Entgegen der Auffassung des Zwangsmassnahmengerichts liessen sich die genannten verdachtsbildenden Elemente durch die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Akten nicht nachweisen.