soll er ein (effektiv nicht vorhandenes) Mobiltelefon gegen Vorauszahlung verkauft haben und nach der Zahlung nicht mehr erreichbar gewesen sein. Zudem soll der Beschwerdeführer Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes und der Gemeindeverwaltung gegenüber Drohungen und Beleidigungen ausgestossen und gefälschte Belege zur Rückerstattung eingereicht ha-