Dabei soll er sich verschiedener Lügengeschichten bedient haben. So soll er z.B. seine Wohnung an der D.________(Strasse) in E.________(Ortschaft) (die nicht durch ihn, sondern durch die F.________-Stiftung gemietet worden sei) zur temporären Untervermietung angeboten haben. Die potentiellen Untermieter hätten dem Beschwerdeführer einen bestimmten Geldbetrag als Miete oder Anzahlung an die Miete bezahlt, worauf der Beschwerdeführer nicht mehr erreichbar gewesen sei. Der Zugang zur Wohnung sei dem Beschwerdeführer durch Auswechseln des Schliesszylinders zwischenzeitlich verunmöglicht worden.