Mit Entscheid vom 2. November 2018 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis zum 31. Januar 2019. Mit Eingaben vom 2., 6., 7. und 8. November 2018 wandte sich der Beschwerdeführer an die Beschwerdekammer in Strafsachen. Am 12. November 2018 teilte der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers auf Anfrage hin mit, dass die Eingaben seines Klienten als Beschwerde zu behandeln seien. Am 16. November 2018 reichte der Beschwerdeführer zwei weitere persönliche Eingaben vom 8. und 10. November 2018 ein.