Für den auf zwei Tage angesetzten Prozess, der ihn privat interessiere, habe er extra Ferientage bezogen. Er bitte darum, die Rechtsmässigkeit des Ausschlusses zu prüfen und ihn für die weiteren Verhandlungstage (Prozess aktuell unterbrochen) die Erlaubnis zu erteilen als interessierter Bürger daran teilzunehmen. Mit Schreiben vom 15. November 2018 respektive vom 16. November 2018 verzichteten das Regionalgericht respektive die Generalstaatsanwaltschaft auf die Einreichung einer Stellungnahme.