In der Folge verliess der Beschwerdeführer den Gerichtssaal. Nach Durchführung verschiedener Einvernahmen brach die Gerichtspräsidentin die Verhandlung am 8. November 2018 um 15:15 Uhr ab. Gegen die Ausweisung aus dem Gerichtssaal erhob der Beschwerdeführer am 9. November 2018 Beschwerde. Er begründete die Beschwerde wie folgt: Für den auf zwei Tage angesetzten Prozess, der ihn privat interessiere, habe er extra Ferientage bezogen.