Die Staatsanwaltschaft führt denn auch zwei gesonderte Verfahrensakten (vgl. dazu Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 6. November 2018 an die Beschwerdekammer). Bereits im Sommer 2017 wurde der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass aufgrund der am 9. Mai 2016 erfolgten Zwangsmassnahmen ein hoher Schaden entstanden sei.