davon eine dreistündige Besprechung mit dem Beschuldigten am 10. April 2018) und die teilweise grosszügig verrechneten Aufwände hinsichtlich einiger Eingaben/Schreiben. Weiter schied die Staatsanwaltschaft Aufwendungen aus, die nicht die Teileinstellung betreffen, so beispielsweise das Schreiben vom 4. August 2017 im Zusammenhang mit der beschlagnahmten Waffe, Aufwendungen vom 25. und 26. Oktober 2017 im Zusammenhang mit der verwaltungsrechtlichen Staatshaftung betreffend den beschädigten Laptop sowie Aufwendungen vom 20. April 2018, 26. Juli 2018 und 3. August 2018 im Zusammenhang mit dem beschlagnahmten Arztstempel. 4.2