Begründet wurden die Rechtsbegehren 5-8 mit einem Projekt bzw. einem Vergabeverfahren in D.________ (Staat). Es wurde geltend gemacht, dass der Beschuldigte am 9. Mai 2016 wegen der angewandten Zwangsmassnahmen (Hausdurchsuchung, vorläufige Festnahme, Einvernahme in Bern) einen wichtigen Termin bzw. eine wichtige Frist im Vergabeverfahren verpasst habe. Deshalb sei er bzw. die Bietergruppe «G.________» aus dem Vergabeverfahren in D.________ (Staat) ausgeschlossen worden bzw. hätten sie den Zuschlag nicht erhalten. Zum Rechtsbegehren 12 reichte die Beschwerdeführerin eine detaillierte Honorarnote ein.