5. Es sei A.________ eine Entschädigung für seine wirtschaftlichen Einbussen (entgangener Verdienst) von mindestens CHF 436'396.00, zuzüglich 5 % Zins ab Fälligkeit zuzusprechen, eventualiter von EUR 392'594.00 zuzüglich Zinsen ab Fälligkeit. 6. Es sei A.________ eine Entschädigung für seine wirtschaftlichen Einbussen (entgangene Provision) von CHF 799'752.20, eventualiter von EUR 716'820.00 zuzusprechen.