Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer mit Entscheid vom 28. August 2019 ab (BK 18 330). Am 20. April 2018 reichten der Beschuldigte und die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit der beabsichtigten Teileinstellung eine umfangreiche, mit 57 Beilagen versehene Eingabe ein und stellten folgende Rechtsbegehren: 1. Es seien sämtliche erkennungsdienstliche Unterlagen über den Geschädigten zu löschen. 2. Es seien sämtliche gespiegelten Daten zu löschen sowie sämtliche anlässlich der Hausdurchsuchung vom 9. Mai 2018 gemachte Fotos aus den Akten der Polizei Bern zu entfernen.