Am 16. April 2018 dehnte die Staatsanwaltschaft die bisherige Strafuntersuchung mit Blick auf die angeblich gefälschten Arztzeugnisse auf die Tatbestände der Urkundenfälschung und des versuchten Betrugs aus. Mit Verfügung vom 24. Januar 2018 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie mit Blick auf die erste Strafanzeige bzw. die angeblich entwendete Warenlieferung – soweit den Beschuldigten betreffend – eine Teileinstellung des Verfahrens beab- 3 sichtige.