Am 30. August 2017 verlangte der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch die Beschwerdeführerin, die Herausgabe der beschlagnahmten Waffe. Dies wurde ihm verweigert. Eine hiergegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 382 am 13. November 2017 abgewiesen. Am 13. April 2018 reichte die C.________ AG eine weitere Strafanzeige gegen den Beschuldigten ein. Darin warf sie ihm vor, in einem von ihm angestrengten Zivilverfahren (Arbeitsrecht) beim Richteramt F.____