Gleichentags wurde der Beschuldigte vorläufig festgenommen und zur Einvernahme nach Bern verbracht. Aufgrund dessen konnte der Beschuldigte einen für den gleichen Tag vereinbarten Termin nicht wahrnehmen. Anlässlich der Hausdurchsuchung wurden diverse Gegenstände, u.a. auch Zufallsfunde (Waffe/Arztstempel), sichergestellt und später beschlagnahmt (Beschlagnahmeverfügung vom 15. September 2016). Gegen die Hausdurchsuchung und die Durchsuchung von Aufzeichnungen reichte der Beschuldigte eine Beschwerde ein, welche am 11. Juli 2016 abgewiesen wurde, soweit auf diese eingetreten werden konnte (BK 16 195;