in einer von der Beschwerdeführerin verfassten Eingabe vom 2. November 2018 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde (Beschwerdeverfahren BK 18 464 + 470). Da sich hinsichtlich der vom Beschuldigten geltend gemachten Entschädigungsforderungen ein zweiter Schriftenwechsel aufgedrängt hatte und dem Antrag des Beschuldigten, es seien weitere Dokumente aus D._____