Ferner beurteilte sie diverse Entschädigungsund Genugtuungsansprüche des Beschuldigten sowie von Dritten. 1.2 Gegen die festgelegten Entschädigungs- und Genugtuungsbeträge sowie das in Abweichung des geltend gemachten Aufwands festgelegte amtliche Honorar und weitere Punkte erhoben der Beschuldigte und Advokatin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) in einer von der Beschwerdeführerin verfassten Eingabe vom 2. November 2018 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde (Beschwerdeverfahren BK 18 464 + 470).