1. 1.1 Mit Verfügung vom 22. Oktober 2018 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von der C.________ AG gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) initiierte Verfahren wegen Betrugs (evtl. Versuch), Diebstahls (evtl. Versuch), Veruntreuung (evtl. Versuch) und Urkundenfälschung (evtl. Betrugs) ein. Gleichzeitig bestimmte sie das Honorar für die amtliche Verteidigung durch Advokatin B.________ ab dem 21. April 2017 auf CHF 8‘876.10 (Dispositivziffer 4). Ferner beurteilte sie diverse Entschädigungsund Genugtuungsansprüche des Beschuldigten sowie von Dritten.