Aus dem Anzeigerapport vom 26. Februar 2019 ergebe sich, dass der Beschwerdeführer die Polizei bei Sofortmassnahmen erheblich behindert und sich den Anweisungen wiederholt und in aggressiver Weise widersetzt habe. Aufgrund des dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Verhaltens und der damit an den Tag gelegten Respektlosigkeit gegenüber Amtspersonen sei zu erwarten, dass er sich auch in Zukunft erneut in ähnlicher Art und Weise verhalten und die polizeiliche Arbeit behindern könnte.