Wenn Rechtsanwalt B.________ für die Redaktion der fünfseitigen Beschwerdeschrift und der dreiseitigen Replik (inklusive Rechtsabklärungen) insgesamt 9.5 Stunden geltend macht, so sprengt dies den gebotenen Aufwand deutlich. Mit Blick auf die rein finanzielle Bedeutung der Streitsache des Beschwerdeverfahrens und der kaum vorhandenen Schwierigkeiten dieses Prozesses ist auf eine Ausschöpfung des Tarifrahmens von 25% zu schliessen. So resultiert ein Honorar von CHF1‘625.00 (500+1‘125 [25% von 4‘500]). Hinzuzurechnen sind die geltend gemachten Auslagen und die Mehrwertsteuer von 7.7 %.