CHF 500 bis CHF 5‘000.00 […] in Beschwerdeverfahren (Art. 393 bis 397 StPO) betreffend nicht instanzabschliessende Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der erstinstanzlichen Gerichte. Hier kann dieser Tarifrahmen jedoch nur im untersten Rahmen ausgeschöpft werden, ist doch die zu beantwortende Frage im Beschwerdeverfahren – die Höhe einer Kostennote – von keiner tatsächlichen oder rechtlichen Komplexität; im Gegenteil. Das Prozessthema ist äussert beschränkt.