6 ren fast CHF 4‘000.00 geltend macht, erstaunt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund seiner fundierten Ausführungen in der Beschwerdeschrift zur Frage, wie eine Honorarnote gemäss den einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu berechnen ist. Die Entschädigung für das Beschwerdeverfahren ist wie folgt festzusetzen: Rechtsanwalt B.________ weist richtigerweise auf Art. 17 Abs. 1 Bst. g Ziff. 1 PKV hin. Demnach wird das Honorar in Strafrechtssachen wie folgt berechnet: CHF 500 bis CHF 5‘000.00 […] in Beschwerdeverfahren (Art.