schloss entsprechend korrekt auf eine Gewichtung von 4 von 8 Punkten gemäss der genannten Excel-Tabelle. In Bezug auf die Schwierigkeit des Prozesses kann schliesslich nicht von einem durchschnittlichen, sondern nur von einem (leicht) unterdurchschnittlichen Fall ausgegangen werden. Das Prozessthema war sehr übersichtlich und wies wenig bis keine Komplexität auf. Der Sachverhalt war im Wesentlichen unbestritten. Es ging einzig um die Frage, ob mit Blick auf eine strittige Vertragsklausel ein Betrug vorliegt oder nicht. Vor diesem Hintergrund resultiert ein Wert von 2 (anstatt 4) von 8 Punkten gemäss der Excel-Tabelle.