5 rierte für die Berechnung des Zeitaufwands mit der im Kanton Bern insbesondere von der Anwaltschaft genutzten Excel-Tabelle zur Berechnung der Honorarnote. Er kam zum Ergebnis, dass der gebotene Zeitaufwand «durchschnittlich» im Sinne von 4 von 8 Punkten sei. Die Beschwerdekammer kann sich dem indes nur bedingt anschliessen. Sie schliesst auf einen (leicht) unterdurchschnittlichen Fall. Dies erstens deshalb, weil Rechtsanwalt B.________ nur wenige prozessuale Vorkehren zu treffen und keine weitgehenden Rechtsabklärungen zu tätigen hatte.