Weitere Ermittlungsmassnahmen wurden nicht getätigt. Am 17. August 2018 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Parteien in Aussicht, sie gedenke das Verfahren gegen die Beschuldigten ohne Kostenauflage und ohne Ausrichtung einer Entschädigung einzustellen. Nach zwei Fristerstreckungen beantragte der Anwalt des Beschwerdeführers mit Schreiben vom 19. September 2018, es sei eine Entschädigung gemäss Honorarnote auszurichten. Am 21. September 2018 reichte er die Honorarnote nach.