Betreffend Brand dauern die Ermittlungen nach wie vor an. Am 22. Juli 2018 wurde das IRM darum ersucht, die Asservate auf allfällig vorhandene Brandbeschleunigungsmittel zu untersuchen und auszuwerten sowie das allfällige Brandbeschleunigungsmittel zu bestimmen. Der forensischchemische Abschlussbericht datiert vom 6. September 2018. Mit Blick auf diesen zeitlichen Ablauf und die aufwändigen Ermittlungen ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes nicht ersichtlich Die Beschwerdekammer sieht daher auch keinen Grund, der Staatsanwaltschaft in dieser Hinsicht Weisungen zu erteilen, wie dies vom Beschwerdeführer beantragt wurde.